Image

KWM Blog

Spezialfall: Vererben der Praxisimmobilie

Body

Die Frage der erbrechtlichen Gestaltung wird nicht nur häufig vernachlässigt, sondern führt aufgrund einer schlechten Konzeption auch leider sehr häufig zu Problemen, insbesondere im steuerrechtlichen Bereich. Gerade anhand des Beispiels der eigenen Praxisimmobilie wird dies deutlich.

 

Oftmals ist es der Wunsch, den Ehegatten im Fall des Todes wirtschaftlich abzusichern. Gerade das Berliner Testament ist ein klassisches Beispiel für eine derartige erbrechtliche Gestaltung. Darin können jedoch auch ungeahnte steuerliche Risiken liegen, die nicht nur erbschaftssteuerrechtlicher Natur, sondern auch aus einkommenssteuerrechtlicher Sicht problematisch sind.

 

Ist beispielsweise ein Arzt nicht nur Inhaber der Praxis, sondern auch Eigentümer der Praxisimmobilie, stellt sich die Frage, was mit der Praxis und der Praxisimmobilie im Fall des Todes geschehen soll. Soll die Praxis selbst beispielsweise an das Kind weitergegeben werden, das Praxisgebäude aber an den überlebenden Ehepartner zwecks eigener Versorgung, besteht die Gefahr, dass die Steuerbehörde von einer steuerpflichtigen Gewinnrealisierung ausgeht. Hintergrund ist, dass die Praxisimmobilie als Betriebsvermögen anzusehen ist, das durch den Übergang in das Eigentum des erbenden Ehegatten in das Privatvermögen überführt wird. Dadurch kann eine Aufdeckung stiller Reserven erfolgen, sodass ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht. Dies lässt sich nur dadurch verhindern, dass dem Kind neben der Praxis auch die Praxisimmobilie vererbt wird. Fraglich ist dann natürlich, wie der Ehegatte abgesichert werden soll.

 

Anhand dieses Beispiels zeigt sich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig über letztwillige Verfügungen in Form eines Testaments oder Erbvertrages oder über lebzeitige Gestaltungen, ggf. auch in gesellschaftsrechtlicher Form, Gedanken zu machen. Erstaunlicher Weise haben nur 20-30 % der deutschen Bundesbürger ein Testament. Davon erfüllen statistisch nur 5 bis maximal 8 % ihren Zweck.

 

Bestandteil einer jeden Vorsorge/Nachfolgeplanung sollte daher zumindest eine erbrechtliche Erstberatung sein, die im Übrigen auch unter Berücksichtigung der Kosten für erbrechtliche Streitigkeiten und damit verbundener Problematiken in jedem Fall lohnenswert ist.

 

02. Dezember. 2022 // Dirk Wenke //
Kategorien: Erbrecht, Immobilienrecht, Nachlass, Praxis

KWM Autor

KWM LAW Dirk Wenke
Autor: Dirk Wenke
Fachanwalt für Familienrecht
Zeige alle Beiträge von Dirk Wenke

Teilen mit:

ÄHNLICHE BEITRÄGE:

  • kwm_law_iStock-1160194628

    Blog

    Mitarbeiterfotos auf Social Media – Datenschutzrechtliche Anforderungen

    Immer mehr (Zahn-)Arztpraxen sind heutzutage in den Sozialen Medien wie beispielsweise auf Instagram oder TikTok vertreten. Dabei werden regelmäßig…

    Mehr
  • KWM LAW // KWM Themen

    Blog

    BSG-Erfolg für nichtärztlich getragene MVZ

    Wird ein Planungsbereich partiell entsperrt, sind bei der Vergabe von neuen Versorgungsaufträgen Bewerbungen Medizinischer Versorgungszentren, die…

    Mehr
  • KWM LAW Aktuelles

    Blog

    Erste Kopie der Patientenakte ist stets kostenfrei

    Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ist es in der Rechtsprechung und im (zahn)ärztlichen Alltag umstritten, ob dem Wunsch des Patienten nach…

    Mehr
  • kwm_law_iStock-1160194628

    Blog

    Inflationsausgleichsprämie für Alle?

    Die Inflationsrate ist in den letzten Monaten auf ein Rekordhoch gestiegen. Die damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten belasten…

    Mehr
  • KWM LAW Blog

    Blog

    Keine institutionelle Nennung von Berufsausübungsgemeinschaften im Rahmen der ASV nach § 116b SGB V

    In einem aktuellen Urteil hat das BSG entschieden, dass Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung…

    Mehr
  • KWM LAW Blog 5

    Blog

    Der praktische Fall – Aufklärung vor Leitungsanästhesie

    Die Durchführung einer Parodontalbehandlung unter Anästhesie ist Alltagsgeschäft für Zahnärzte. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 27…

    Mehr
  • KWM LAW Aktuelles

    Blog

    Krankenhauskooperationen vor dem Hintergrund der Krankenhausreform

    Der Gesetzgeber forciert mit der neuen Krankenhausreform weiter die Verzahnung der Sektoren, was Kooperationen zwischen Niedergelassenen und…

    Mehr
  • KWM LAW Blog 2

    Blog

    Verbot der ambulanten Doppelbehandlung, Bindung an den Versorgungsauftrag, veranlasste Leistungen

    Krankenhausrecht: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.08.2023 (B 1 KR 18/22 R).


    Mehr
  • KWM LAW Blog 2

    Blog

    Drastische Honorarkürzungen bei Zahnärzten – Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!

    Seit Beginn des Jahres unterliegen Zahnärzte wieder – wie zuletzt bis zum Jahr 2012 – einer strikten Budgetierung.

    Mehr
  • Mobile Header

    Blog

    Vom Bundesrat geforderte regulatorische Beschränkungen betreffend investorengetragene MVZ (iMVZ) teilweise verfassungswidrig?

    Über den Umgang der mittlerweile als „iMVZ“ bekannten investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren wird insbesondere in Bezug auf (nicht)…

    Mehr
  • Mobile Header

    Blog

    Bewerbung auf eine volle Zulassung trotz bestehender Teilzulassung?

    (Zahn)Ärzt:innen bzw. Psychotherpeut:innen können an der vertrags(zahn)ärztlichen bzw. -psychotherapeutischen Versorgung maximal im Umfang einer…

    Mehr
  • Mobile Header

    Blog

    Reform des Personengesellschaftsrechts: Besteht aktuell Handlungsbedarf? – Ein Überblick

    Viele unter Ihnen haben vielleicht schon erste Newsletter oder Anschreiben der (Zahn)Ärztekammer oder der K(Z)V erhalten: Ab Anfang kommenden Jahres…

    Mehr

Was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns