KWM Beiträge

Hier finden Sie die Beiträge von Dr. Ralf Großbölting

Letzte Runde für investorengetragene MVZ?

Ein Beitrag von Dr. Tobias List und Dr. Ralf Großbölting. Stellungnahme des Bundesrats: Ziel ist „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ Der Bundesrat hat am 05.07.2024 in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) erneut Beschränkungen der Möglichkeiten für iMVZ gefordert. Die wesentlichen Inhalte: Ausblick Obgleich die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und nicht bei den Ländern liegt, sind

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Kooperationsseminar KV Sachsen am 13.11.2024

Praxisabgabe – Fit für den Generationswechsel?“ am 13.11.2024; 16:00 bis 19:00 Uhr in Chemitz Weitere Informationen zu Ablauf und Inhalt erhalten Sie bei unserem Referenten für den jur. Teil (Abgabemodelle, Vertragsgestaltung), Herrn RA Vaczi (vaczi@kwm-law.de)

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Wettbewerbswidriges Verhalten eines Online-Marktplatzes für Apotheken

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Ralf Großbölting und der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Nicola Reichel OLG Karlsruhe zur Plattformgebühr bei Online-Apotheken Mit der Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 rücken rechtliche Fragen rund um digitale Arzneimittelplattformen stärker in den Fokus. Das OLG Karlsruhe hat am 13. März 2024 (Az.: 6 U

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Anwendbarkeit der GOÄ – auch für die GmbH

Der Anwendungsbereich der GOÄ und die Formnichtigkeit von Pauschalpreisvereinbarungen: Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04. April 2024, Az. 3 ZR 38/23 ging es um die Frage der Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Wirksamkeit von Pauschalpreisvereinbarungen im medizinischen Bereich. Der Fall betraf einen Kläger, der eine Cyberknife-Behandlung in

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Zahnarzt, der ein Röntgenbild erklärt
490.000 Euro Regress wegen einer fehlenden Unterschrift?

Ein Beitrag von Dr. Ralf Großbölting Grundsätzlich ist der Begriff zulässig, denn nach Fazit zum Entschluss des BHG Im Ergebnis führt der BGH seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Werbung mit Qualifikationen konsequent fort (siehe hierzu auch unseren Beitrag zur Entscheidung „Praxis für Kieferorthopädie“). Das Urteil zeigt auch, dass es

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Krankenhausflur
Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 6.20) hat am 11.11.2021 entschieden, dass ein Krankenhausträger die Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausplan auch dann nicht unabhängig von einer tatsächlichen Bedarfsdeckung und bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern ohne Auswahlentscheidung beanspruchen kann, wenn der Krankenhausplan lediglich die Gesamtbettenzahl je Krankenhaus ausweist, nicht aber

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Werbung für die Zahnarztpraxis – „Praxis für Kieferorthopädie“

Darf ein Zahnarzt, der den postgradualen Studiengang ‚Master of Science Kieferorthopädie‘ erworben und mehrere Jahre in dem Fach praktiziert hatte, seine Praxis als „Praxis für Kieferorthopädie“ bezeichnen? Nein, denn nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Urteil vom 29.07.2021 (Az. I ZR 114/20), dessen Gründe nun veröffentlicht wurden, dürfen die

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