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Den richtigen Nachfolger finden

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Die Möglichkeiten, seine eigene Praxis zu veräußern, sind vielfältig und bringen unterschiedlichste Vorteile und Chancen mit sich. Wir helfen Ihnen, ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Verkaufskonzept zu entwickeln und den richtigen Nachfolger bzw. die richtige Nachfolgerin zu finden.

 

Doch wer kommt für diese Position überhaupt in Betracht? Dies hängt häufig von der persönlichen Lebenssituation und Zukunftsplanung ab. Während manche Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen einen konkreten Nachfolger aus dem eigenen Fachbereich im Auge haben, oder an ein bereits angestelltes Praxismitglied übergeben möchten, wünschen sich andere die Übernahme durch wachstumsorientierte Dritte, um hohe Verkaufspreise und Earn-Outs zu erzielen und von bestehenden Managementstrukturen zu profitieren.

 

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielzählig und erscheinen oftmals überwältigend. Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, was am besten zu Ihnen und Ihrer Praxis passt.

 

Pauschal lassen sich neben der altbewährten Methode, die Praxis an ein Familienmitglied zu übergeben, drei Optionen ausmachen: Sie können Ihre Praxis entweder an einen externen Investor, beispielsweise an eine MVZ-Kette, verkaufen, sie an einen außenstehenden Einzelnachfolger abgeben, oder aber Sie arbeiten bereits in einer Praxis mit mehreren Behandlern und möchten an diese oder einen/eine derselben Ihre Anteile verkaufen. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich.

Verkauf an Investoren

Der deutsche Gesundheitsmarkt ist schon seit einigen Jahren im Fokus von Investitionsgesellschaften. Insbesondere dessen Konjunkturunabhängigkeit bietet hohes Potential für private Investoren, sodass seit kurzer Zeit immer häufiger auch kleinere Arztpraxen in deren Visier geraten. Auf diese Weise kann aus einzelnen Einheiten ein zusammenhängendes Versorgungsnetzwerk entstehen, durch welches es möglich wird, Verwaltungsabläufe zu optimieren, Kosten zu reduzieren und einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen.

 

Der Verkauf an einen externen Investor birgt auf den ersten Blick insbesondere finanzielle Vorteile, da im Vergleich zum Verkauf an eine Privatperson deutlich höhere Kaufpreise erzielt werden können. Jedoch ist dieser wirtschaftliche Aspekt für viele Praxisinhabern und Praxisinhaberinnen nicht der Hauptbeweggrund. Durch immer komplexer werdende rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Digitalisierung und des Datenschutzes im Gesundheitswesen wächst der zeitliche Arbeitsaufwand bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen. Der Wunsch, sich gezielt um seine Patienten und Patientinnen kümmern zu können, wird zunehmend von der Notwendigkeit verdrängt, Kapazitäten für Bereiche wie Rechnungswesen, Personalangelegenheiten und Marketing einzusetzen. Investoren wie beispielsweise MVZ-Ketten haben gefestigte betriebswirtschaftliche Strukturen zur Bewältigung dieser oftmals unliebsamen Aufgaben. Dadurch können sich Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen, welche sich schrittweise aus dem Arbeitsleben zurückziehen wollen, in den letzten Berufsjahren vollständig auf die Versorgung und den Patientenkontakt fokussieren, statt sich mit Verwaltungsaufgaben auseinandersetzen zu müssen. Durch die Möglichkeit des Verkaufs unter Wahrung der eignen Anstellung sinkt somit das betriebswirtschaftliche Risiko, während das persönliche Einkommen gesichert wird. Auch kommt das Know-How der MVZ-Ketten den Patienten und Patientinnen zugute, da sie von vernetzten und insbesondere digitalen Strukturen, wie etwa Terminvereinbarungen per App sowie problemloser und zügiger Überweisungen an andere Fachbereiche, profitieren.

 

Dazu kommen Vorteile wie lukrative Earn-Outs, welche neben den erzielbaren Kaufpreisen einen nicht unerheblichen finanziellen Anreiz für zukünftige Praxisabgeber und Praxisabgeberinnen bieten. Darüber hinaus ermöglicht die Infrastruktur von MVZ-Ketten einen wertvollen Wissensaustausch mit anderen Medizinern und Medizinerinnen sowie die Teilhabe an besseren Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten.

 

Die besten Verkaufschancen ergeben sich vor allem für umsatzstarke Praxen, da diese für potentielle Investoren von besonderem Interesse sind. Auch wenn die ökonomische Motivation von Investitionsgesellschaften im Gesundheitswesen vereinzelt auf Kritik stößt, bietet ein solcher Verkauf wohl die geringsten wirtschaftlichen Risiken und eine insgesamt vergleichsweise unkomplizierte Abwicklung der Praxisnachfolge. Verkaufswillige Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen sollten diese Option daher nicht außer Acht lassen.

Verkauf an einen außenstehenden Einzelnachfolger

Wer überlegt, seine Praxis ganz klassisch an einen externen nachfolgenden Arzt oder Ärztin abzugeben, muss zunächst klären, ob sich die abzugebende Praxis in einem gesperrten oder einem offenen Planungsbereich befindet. Liegt die Praxis in einem gesperrten Planungsbereich, bedeutet dies, dass Zulassungsbeschränkungen aufgrund des Verhältnisses von Einwohnerzahlen zu Ärzten/Ärztinnen gegeben sind (bei Zahnärzten ist dies anders). Konsequenz dessen ist, dass ein offizielles Nachbesetzungsverfahren, in Form einer öffentlichen Ausschreibung, durchzuführen ist. Dieses wird auf Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung durch den Zulassungsausschuss eingeleitet.

 

Praxisabgaben in offenen Planungsgebieten hingegen erfordern keine öffentliche Ausschreibung. Dort können Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen ihre Praxen an einen beliebigen Nachfolger verkaufen, indem sie ihren Verzicht auf ihre Zulassung beim Zulassungsausschuss erklären und der Käufer oder die Käuferin einen entsprechenden Zulassungsantrag stellt. Diesem Antrag wird in der Regel ohne weiteres durch den Zulassungsausschuss stattgegeben.

 

Private Kaufinteressenten können für gewöhnlich nur einen Teil des Kaufpreises anbieten, was externe Investitionsgesellschaften bereit sind zu zahlen. Allerdings spielt dieser finanzielle Aspekt in offenen Planungsgebieten immer häufiger nur eine Nebenrolle. Denn besonders in ländlichen Regionen sind Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen vermehrt mit der Problematik konfrontiert, überhaupt einen gewillten Nachfolger zu finden. Während in den zulassungsbeschränkten Ballungsgebieten potentielle Nachfolger also starker Konkurrenz gegenüberstehen, hemmt niederlassungswillige Ärzte und Ärztinnen am Kauf einer Praxis in ländlicher Region oftmals das wirtschaftliche Risiko in Hinblick auf sinkende Einwohnerzahlen und stagnierende Umsätze.

 

Um den richtigen Nachfolger zu finden, ist es daher insbesondere in offenen Planungsgebieten von großer Bedeutung, frühzeitig ein strategisches Nachfolgekonzept zu entwickeln, um die Attraktivität der eigenen Praxis gezielt zu steigern, vorhandene Stärken weiter auszubauen und etwaige Schwächen rechtzeitig auszumerzen.

Verkauf an Praxismitglieder

Für diejenigen, die einen konkreten Wunschnachfolger bereits im Auge haben, lohnt es sich, den- oder diejenige bereits frühzeitig anzustellen oder gemeinsam eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen bzw. den Nachfolger in eine bereits bestehende Personengesellschaft einzubringen. Denn wer seine Praxis in einem gesperrten Planungsbereich an einen Kollegen oder eine Kollegin abgeben möchte, hat den Vorteil, dass zu dessen Gunsten § 103 Abs. 6 SGB V greift. Danach ist im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens bei der Auswahl durch den Zulassungsausschuss vorrangig die Person zu berücksichtigen, die bereits in der Praxis als angestellter Arzt oder als angestellte Ärztin tätig war bzw. die Praxis in Berufsausübungsgemeinschaft zusammen mit dem aufhörenden Vertragsarzt oder der Vertragsärztin betrieben hat.

 

Durch dieses Modell kann die Möglichkeit umgangen werden, dass im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens ein Nachfolger ausgewählt wird, der Ihnen nicht zusagt. Die eigene Praxis ist für viele Inhaber und Inhaberinnen das persönliche Lebenswerk, sodass eine Abgabe an einen beliebigen Dritten vielfach schwerfällt. Ferner bietet ein Verkauf an ein bereits bestehendes Praxismitglied den Vorteil, dass keine längerfristige Einarbeitung notwendig ist, sondern bereits vorhandene Strukturen und Abläufe lückenlos übernommen und bestehende Verträge lediglich übertragen werden müssen. Darüber hinaus wird eine solche Nachfolgeregelung von vielen Patienten und Patientinnen als äußerst komfortabel wahrgenommen, da sie den Nachfolger bereits kennen und ein gewisses Vertrauensverhältnis im besten Fall schon besteht.

 

Bei dem Verkauf von Praxisanteilen einer Berufsausübungsgemeinschaft liegt der Schwerpunkt daher maßgeblich im gesellschaftsrechtlichen Bereich. Hier bieten sich viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne beraten.

Fazit

Die Abgabe der eigenen Arzt- bzw. Zahnarztpraxis sollte gut überlegt sein und keinesfalls übereilt erfolgen. Die rechtzeitige Planung ist neben einer fachkundigen Beratung der Schlüssel zur erfolgreichen Praxisnachfolge. Vor allem aber sollten Sie sich mit dem Verkauf wohl fühlen. Den richtigen Praxisnachfolger zu finden ist daher das A und O. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir etwaige Fragen beantworten und Sie bei dieser wichtigen Entscheidung unterstützen können.

 

20. Januar. 2022 // Team KWM //
Kategorien: Praxisnachfolger, Investoren, Ruhestand, Praxisübertragung, Expansion

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