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Werben mit Vorher-/Nachher-Bildern – darf man das?

Für Ärzte und Patienten scheint der Fall klar: Warum nicht? Gerade plastische Chirurgen möchten ihr Können zeigen, während Patienten sich einen Eindruck möglicher Ergebnisse verschaffen wollen. Schönheit ist subjektiv – darum spielt der Vergleich eine zentrale Rolle. Ästhetisches Interesse trifft hier rechtliche Grenzen.

Heilmittelwerbegesetz als Hürde

Aus juristischer Sicht jedoch ist die Veröffentlichung solcher Vorher-/Nachher-Bilder problematisch. Laut § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) Heilmittelwerbegesetz ist Werbung mit vergleichender Darstellung des Körperzustands vor und nach nicht medizinisch notwendigen Eingriffen unzulässig.

Was zählt als „operativer plastisch-chirurgischer Eingriff“?

Die Auslegung des Begriffs ist umstritten. Nach aktueller Rechtsprechung zählen auch minimalinvasive Eingriffe wie Botox oder Hyaluron-Unterspritzungen dazu – obwohl sie technisch gesehen nicht operativ sind.

Entscheidend: Sichtbarkeit der medizinischen Indikation

Nach einem Urteil des OLG München (vom 09.02.2023 – 29 U 7850/21) reicht eine tatsächliche medizinische Indikation allein nicht aus. Maßgeblich ist, ob der Durchschnittsverbraucher anhand der Bilder die medizinische Notwendigkeit erkennt – was selbst das Gericht als fragwürdig einstuft.

Begleittexte helfen – aber nicht zuverlässig

Eine Erläuterung der medizinischen Indikation im Bildtext könnte helfen, doch laut OLG München werden solche Texte oft ignoriert – insbesondere wenn sie nicht auf Deutsch sind.

Was bedeutet „vergleichende Darstellung“ konkret?

Auch hier gibt es Unsicherheit: Sind getrennt gepostete Bilder zulässig? Gilt das Verbot auch für Videos? Die Rechtsprechung interpretiert dies streng – im Zweifel gilt: Nein, das ist ebenfalls unzulässig.

Fazit: Vorsicht bei Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern

Auch wenn solche Bildvergleiche in der Branche üblich sind, sollten Ärzte vorsichtig sein. Abmahnungen und Vertragsstrafen drohen – insbesondere durch die Wettbewerbszentrale. Bei Unsicherheiten ist fachlicher Rat dringend zu empfehlen.

KWM Autor
Josefine Reuter
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