Die Werbung für Schönheitseingriffe mit Vorher-Nachher-Bildern steht seit Jahren im Zentrum kontroverser Debatte. Jüngst hat auch das Oberlandesgericht Hamm mit seinem Urteil vom 29.8.2024 (Az. 4 UKl 2/24) eine bedeutende Entscheidung zur Auslegung des Begriffs „operativ plastisch-chirurgischer Eingriff“ nach § 11 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) getroffen. Diese Entscheidung hat erneut die