BGH-Urteil: Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“ zulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 07.04.2022 (Aktenzeichen: I ZR 217/20) entschieden, dass eine Zahnarztpraxis die Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“ führen darf, sofern die Praxis kindgerecht ausgestattet ist und die Zahnärzte offen für die Bedürfnisse von Kindern sind. Die Zahnärztekammer Nordrhein hatte versucht, dies zu untersagen,