KWM Beiträge

Hier finden Sie die Beiträge von Anna Huppertz

Ein Ort für strahlendes Kinderlächeln: Wann ist die Bezeichnung als Kinderzahnarztpraxis erlaubt?

BGH-Urteil: Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“ zulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 07.04.2022 (Aktenzeichen: I ZR 217/20) entschieden, dass eine Zahnarztpraxis die Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“ führen darf, sofern die Praxis kindgerecht ausgestattet ist und die Zahnärzte offen für die Bedürfnisse von Kindern sind. Die Zahnärztekammer Nordrhein hatte versucht, dies zu untersagen,

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Mitarbeiterfotos auf Social Media – Datenschutzrechtliche Anforderungen

Immer mehr (Zahn-)Arztpraxen sind heutzutage in den Sozialen Medien wie beispielsweise auf Instagram oder TikTok vertreten. Dabei werden regelmäßig auch Mitarbeitende auf Fotos und in Videos abgebildet, denn Online-Accounts haben nicht nur das Potential, durch eine positive Fremdwahrnehmung den eigenen Patientenstamm zu erweitern, sondern bieten darüber hinaus eine Plattform, um

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Sehstärkentest im medizinischen Versorgungszentrum
Freiwillige Sonderzahlungen – Was es für Arbeitgeber zu beachten gibt

Gerade zur Weihnachtszeit zahlen viele Arbeitgeber an ihre Angestellten ein Weihnachtsgeld – häufig auch auf freiwilliger Basis. Speziell vor dem Hintergrund der aktuell deutlich spürbaren finanziellen Mehrbelastungen aufgrund der Inflation bietet sich die Auszahlung eines Weihnachtsgeldes zum bevorstehenden Weihnachtsfest an, um sich an den üblicherweise getätigten Mehrausgaben für Weihnachtsgeschenke und

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1-Stern-Bewertung auf Jameda oder Google – die Grenzen der Meinungsfreiheit und was betroffene Praxen bei negativen Rezensionen tun können

Viele (Zahn-)Arztpraxen mussten bereits Erfahrungen damit machen, dass unzufriedene Patienten oder unbekannte Dritte, oftmals versteckt hinter anonymen Usernames, negative Äußerungen auf beliebten Bewertungsplattformen wie Jameda oder Google über sie hinterlassen. Bewertungen dieser Art lassen sich in der Regel nur schwer hinnehmen, denn nicht jeder äußert Kritik auf sachgemäße Weise. Insbesondere

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Nach drei Jahren ist alles vorbei? Zur Verjährung von Urlaubansprüchen

Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über den möglichen Verfall der Urlaubstage informieren. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen. Oder etwa doch nicht? Die aktuelle Relevanz dieser Frage Mit der Frage der Verjährung von Urlaubsansprüchen beschäftigt sich aktuell der Europäische Gerichtshof

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