Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Entscheidung vom 27.08.2025 (B 6 KA 9/24 R) die Klage eines Arztes abgewiesen, zu dessen Lasten ein Regress von knapp 500.000 Euro festgesetzt wurde. Der klagende Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie hatte in 13 Quartalen Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht persönlich unterzeichnet. Vielmehr kam ein