Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet Ehepaaren eine flexible Möglichkeit, den gesetzlichen Güterstand individuell anzupassen. In Zeiten steigender Scheidungsraten und komplexer Vermögensverhältnisse gewinnt diese Form des Güterstands zunehmend an Bedeutung. Durch gezielte Modifikationen im Ehevertrag können Paare Vermögensverhältnisse klar regeln und sich sowohl im Scheidungs- als auch im Todesfall rechtlich absichern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie eine maßgeschneiderte Regelung aussehen kann.
Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine besondere Form des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, die durch einen individuell angepassten Ehevertrag modifiziert wird. Während bei der klassischen Zugewinngemeinschaft im Fall einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn hälftig aufgeteilt wird, bietet die modifizierte Variante den Ehepartnern die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft erhält ihre Gültigkeit erst durch die Erfassung in einem notariell beurkundeten Ehevertrag.
Abgrenzung zur klassischen Zugewinngemeinschaft
In der klassischen Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Erst im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners kommt es zum Zugewinnausgleich. Die Differenz zwischen den jeweiligen Vermögenszuwächsen wird hälftig geteilt. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft hingegen erlaubt es den Ehepartnern, diese Regeln nach ihren eigenen Vorstellungen anzupassen. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall ausgeschlossen wird, während er im Todesfall weiterhin gilt.
Typische Szenarien für die Wahl der modifizierten Zugewinngemeinschaft
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft wird häufig von Ehepaaren gewählt, die eine klare Regelung ihrer Vermögensverhältnisse wünschen, um potenzielle Konflikte im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls zu vermeiden. Besonders Unternehmer, Personen mit hohem Vermögen oder Paare mit ungleichen Einkommensverhältnissen entscheiden sich oft für diese Variante. Eine entsprechende ehevertragliche Regelung ermöglicht es, Vermögensschutz und Flexibilität zu kombinieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen beider Ehepartner gerecht werden. Eine Unternehmerscheidung ohne Ehevertrag kann zu erheblichen finanziellen Verlusten und unternehmerischen Risiken führen. Daher ist das Aufsetzen eines maßgeschneiderten Ehevertrags besonders für Unternehmer sinnvoll, um das Unternehmen und persönliche Vermögenswerte im Falle einer Scheidung zu schützen.
Vorteile der modifizierten Zugewinngemeinschaft
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet eine Reihe von Vorteilen, die insbesondere in Situationen von besonderer Bedeutung sind, in denen individuelle Vermögensverhältnisse oder spezielle Lebensumstände eine maßgeschneiderte Lösung erfordern. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Flexibilität und individuelle Anpassung:
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ermöglicht es Ehepartnern, den gesetzlichen Güterstand nach ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Durch einen maßgeschneiderten Ehevertrag können spezifische Regelungen getroffen werden, wie etwa der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Todesfall oder die Festlegung eines bestimmten Stichtags für den Zugewinnausgleich. Diese Flexibilität sorgt dafür, dass der Güterstand genau den Lebensumständen der Ehepartner entspricht.
- Klarheit im Scheidungsfall:
Durch die modifizierte Zugewinngemeinschaft können potenzielle Streitigkeiten im Scheidungsfall weitgehend vermieden werden. Klare vertragliche Regelungen zu Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und anderen finanziellen Aspekten sorgen dafür, dass beide Partner im Vorfeld genau wissen, welche Ansprüche sie im Falle einer Scheidung haben. Dies reduziert das Konfliktpotenzial erheblich und kann langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
- Erbrechtliche Vorteile:
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet auch im Todesfall erhebliche Vorteile. So kann beispielsweise im Ehevertrag vereinbart werden, dass der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall ausgeschlossen ist, im Todesfall aber die Vorteile der Zugewinngemeinschaft in erbrechtlicher und erbschaftssteuerrechtlicher erhalten bleiben.
Rechtliche Anforderungen: Ehevertrag und notarielle Beurkundung
Die Gestaltung von Eheverträgen setzt oftmals ein besonderes Maß an Fachkenntnissen voraus, die sich gerade in der individuellen Gestaltungsberatung widerspiegeln. Daher sollte eine Beratung zu einem Ehevertrag immer durch einen Familienrechtler mit Erfahrungen im Gestaltungsbereich erfolgen. Es gibt eine Vielzahl von Formulierungshilfen und Mustern, die aber nie mehr sind als eine erste Grundlage. Entscheidend ist die Kenntnis der rechtlichen Auswirkungen der Regelungen im Fall der Trennung/Scheidung, gerade auch im Hinblick auf Regelungen im Familienrecht insgesamt. Rein formel sind Regelungen zum sogenannten Güterrecht in einem Ehevertrag immer beurkundungspflichtig. Ohne notarielle Beurkundung sind solche Regelungen unwirksam.
FAQ: modifizierte Zugewinngemeinschaft
Die Gestaltung von Eheverträgen setzt oftmals ein besonderes Maß an Fachkenntnissen voraus, die sich gerade in der individuellen Gestaltungsberatung widerspiegeln. Daher sollte eine Beratung zu einem Ehevertrag immer durch einen Familienrechtler mit Erfahrungen im Gestaltungsbereich erfolgen. Es gibt eine Vielzahl von Formulierungshilfen und Mustern, die aber nie mehr sind als eine erste Grundlage. Entscheidend ist die Kenntnis der rechtlichen Auswirkungen der Regelungen im Fall der Trennung/Scheidung, gerade auch im Hinblick auf Regelungen im Familienrecht insgesamt. Rein formel sind Regelungen zum sogenannten Güterrecht in einem Ehevertrag immer beurkundungspflichtig. Ohne notarielle Beurkundung sind solche Regelungen unwirksam.
Was kostet die Erstellung eines Ehevertrags?
Die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags hängen vom Wert des Vermögens ab, das durch den Vertrag geregelt wird. In der Regel berechnen Notare die Gebühren auf Basis der Kostenordnung (GNotKG). Bei einem durchschnittlichen Vermögenswert können die Kosten zwischen 500 und 2.000 Euro liegen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld ein konkretes Angebot vom Notar einzuholen, um die genauen Kosten zu kennen.
Kann ein bestehender Ehevertrag nachträglich modifiziert werden?
Ja, ein bestehender Ehevertrag kann nachträglich geändert oder angepasst werden, sofern beide Ehepartner damit einverstanden sind. Auch in diesem Fall ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um die Modifikationen rechtswirksam zu machen. Die Anpassung kann notwendig werden, wenn sich die Lebensumstände der Ehepartner erheblich verändern, beispielsweise durch berufliche Veränderungen oder den Erwerb von Vermögenswerten.
Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kann auch steuerliche Auswirkungen haben. Beispielsweise können Regelungen zum Zugewinnausgleich Einfluss auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer haben. Wird der Zugewinnausgleich im Todesfall ausgeschlossen, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der überlebende Ehepartner höhere Erbschaftssteuern zahlen muss. Es ist daher ratsam, die steuerlichen Konsequenzen im Rahmen der Vertragsgestaltung genau zu prüfen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.
Wie wirkt sich die modifizierte Zugewinngemeinschaft auf gemeinsame Immobilien aus?
Für gemeinsame Immobilien können im Rahmen der Modifizierung der Zugewinngemeinschaft spezielle Regelungen getroffen werden. Ehepartner können beispielsweise vereinbaren, wie gemeinschaftliches Immobilieneigentum im Fall der Trennung/Scheidung auseinandergesetzt werden soll, welche Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen und ob die Immobilien in den Zugewinnausgleich fallen sollen oder nicht. Dadurch kann verhindert werden, dass eine Immobilie im Falle einer Scheidung ein maßgeblicher Streitpunkt wird.
Wie wirkt sich die Modifikation auf das Erbrecht aus?
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kann erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht haben. Beispielsweise kann im Ehevertrag vereinbart werden, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall ausgeschlossen wird. Dies kann dazu führen, dass der überlebende Ehepartner nicht mehr den pauschalen Zugewinnausgleich beanspruchen kann, wodurch sein Erbteil entsprechend kleiner ausfällt. Solche Regelungen sollten im Vorfeld gut überlegt und gegebenenfalls durch andere erbrechtliche Maßnahmen, wie z. B. ein Testament ergänzt werden.