Wenn Sie darüber nachdenken, ein MVZ zu gründen, stehen Sie vor einer aufregenden, aber auch herausfordernden Aufgabe. Die Gründung eines MVZ erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen und regulatorischen Aspekte im Gesundheitswesen sowie eine sorgfältige Planung und Umsetzung. In diesem Prozess kann Ihnen die Unterstützung von KWM LAW von unschätzbarem Wert sein.
Bei der Gründung eines MVZs gibt es viele rechtliche Aspekte zu beachten. Von der Wahl der Rechtsform über die Vertragsgestaltung bis hin zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Gesetze – KWM-LAW kann Ihnen helfen, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie können auf unsere Expertise zählen, um sicherzustellen, dass Ihre MVZ-Gründung reibungslos verläuft und Sie den geltenden Rechtsrahmen vollständig einhalten.
Was ist ein MVZ?
Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ, sind seit ihrer Einführung im Jahr 2003 aus der ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken. Sie bieten neben der ursprünglich vom Gesetzgeber angedachten Verzahnung unterschiedlicher ärztlicher Disziplinen durch die fortlaufende Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenvorgaben inzwischen nicht nur Ärzten, sondern auch Zahnärzten einen zukunftsweisenden Gestaltungsrahmen, um sich langfristig und wirtschaftlich erfolgreich aufzustellen.
Das Personal in einem MVZ arbeitet in der Regel als eine Reihe von Fachleuten, darunter Ärzte, Krankenschwestern, Techniker, Physiotherapeuten und andere Gesundheitsfachkräfte. In einigen Ländern, z. B. in Deutschland und den Niederlanden, befinden sich MVZ in der Hand von privaten Unternehmen oder Organisationen.
MVZ Gründung: Voraussetzungen
Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Voraussetzungen. Diese dienen dazu, die Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen und rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.
Wer darf ein MVZ gründen?
Ein MVZ kann zusammengefasst von zugelassenen Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen Krankenhäusern, gemeinnützigen Trägern oder von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen gegründet werden. Es ist wichtig, dass die Gründer über die erforderliche Qualifikation und Zulassung verfügen, um die Versorgung der Patienten gewährleisten zu können. Darüber hinaus müssen die Gründer nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfüllen.

Welche Voraussetzungen für die MVZ Zulassung gibt es?
Für die Zulassung eines MVZ sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Ein MVZ muss die Vorgaben des Sozialgesetzbuches V (SGB V) erfüllen und von dem Zulassungsausschuss der zuständigen KV genehmigt werden.
- Organisatorische Voraussetzungen: Die Organisation des MVZ muss sicherstellen, dass die Versorgung der Patienten kontinuierlich und qualitativ hochwertig erfolgt. Vertragsärztlich ist daher mindestens ein voller Versorgungsauftrag erforderlich, der von mindestens zwei Ärzten ausgeübt wird, von denen einer die ärztliche Leitung des MVZ übernimmt.
- Räumliche und technische Ausstattung: Das MVZ muss über geeignete Räumlichkeiten und technische Ausstattung verfügen, die den Anforderungen der medizinischen Versorgung entsprechen.
- Finanzielle Sicherheit: Nachweis der finanziellen Stabilität und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des MVZ.
Anforderungen an die ärztliche Leitung im Medizinischen Versorgungszentrum
Die ärztliche Leitung spielt eine zentrale Rolle im Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums. Sie trägt die Verantwortung dafür, dass alle medizinischen Leistungen des MVZ den rechtlichen Vorgaben entsprechen und eine hochwertige Patientenversorgung gewährleistet wird. Die folgenden Aspekte definieren die Rolle und Verantwortlichkeiten des ärztlichen Leiters:
- Rechtliche und vertragsärztliche Überwachung: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (§ 95 SGB V) und berufsrechtlicher Regelungen.
- Qualitätssicherung: Einführung und Kontrolle von Qualitätsmanagement-Systemen sowie Überwachung der medizinischen Behandlungsqualität.
- Organisatorische Aufgaben: Koordination interner Abläufe und Förderung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und Verwaltung.
- Vertretung nach außen: Ansprechpartner für Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Institutionen.
- Mitarbeiterführung und Weiterbildung: Förderung der ärztlichen Weiterbildung und Überwachung von Weiterbildungsrichtlinien.
Genehmigung durch die KV: So wird ein MVZ zugelassen
Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) setzt die Erfüllung bestimmter Zulassungsvoraussetzungen voraus, um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können. Diese Anforderungen werden von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geprüft und genehmigt. Folgende Schritte sind hierbei zu beachten:
- Erstellung eines Gesellschaftsvertrages: Der Gesellschaftsvertrag des MVZ muss alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen abbilden, insbesondere die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Benennung eines ärztlichen Leiters.
- Einreichung eines Zulassungsantrags: Der Antrag auf Zulassung des MVZ ist beim Zulassungsausschuss der KV einzureichen. Hierbei sind umfassende Unterlagen erforderlich, darunter der Gesellschaftsvertrag, Angaben zu den geplanten Fachrichtungen und die Qualifikationen der beteiligten Ärzte.
- Prüfung durch den Zulassungsausschuss: Der Zulassungsausschuss prüft den Antrag auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen (§ 95 SGB V). Dazu gehört die Überprüfung der geplanten Strukturen, der Versorgungskapazität und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen ärztlichen Leitung.
- Zulassungsentscheidung und Eintrag ins Arztregister: Nach positiver Entscheidung durch den Zulassungsausschuss erfolgt die Eintragung des MVZ in das Arztregister der KV. Erst dann ist das MVZ berechtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.
- Erfüllung regionaler Anforderungen: Je nach Bundesland und Region können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise spezifische Bedarfsplanungen oder Regelungen zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten.
Welche Vorteile bietet es, ein MVZ zu gründen?
Ein MVZ zu gründen bietet zahlreiche Vorteile und eröffnet eine große Gestaltungsvielfalt. Neben der Möglichkeit, jenseits aller zahlenmäßigen Beschränkungen des jeweiligen Bundesmantelvertrages beliebig viele ärztliche oder zahnärztliche Angestellte zu beschäftigen, lassen sich in MVZ-Strukturen auch zahlreiche gesellschaftsvertragliche Konstellationen umsetzen, die in einer klassischen Berufsausübungsgemeinschaft so nicht umsetzbar wären.
Neben der Möglichkeit einer als Alleingesellschafter geführten GmbH bietet das MVZ unter anderem die Option, sich in diesem selbst als Gesellschafter anstellen zu lassen und so eine langfristige Anbindung der jeweiligen Zulassungen mit einem hohen Maß an arbeitszeitlicher Flexibilität zu kombinieren. Gleichzeitig lassen sich auch bislang angestellte Ärzte ohne größeren Aufwand oder regulatorische Unsicherheiten zu Gesellschaftern machen, was diverse strategische Perspektiven eröffnet und die Einbindung des ärztlichen Nachwuchses erleichtert.
Daneben bietet das MVZ auch die Möglichkeit strategischer Expansion, indem sich unter dem Dach einer oder mehrerer Trägergesellschaften neue Standorte und damit neue Versorgungsmöglichkeiten erschließen lassen.
Durch die Möglichkeit der Einbindung investorengetragener Konzepte eröffnet das MVZ nicht zuletzt auch die Tür zu diesem sich neu entwickelnden Standbein der ambulanten Versorgung und unterstreicht damit erneut die Flexibilität sowie Bandbreite an Möglichkeiten, zu denen wir Sie gerne individuell beraten und gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept entwickeln und begleiten.
Die Vorteile einer MVZ-Gründung:
- Vielfältige Gestaltungsmöglichkeit, insbesondere für flexible Arbeitszeitgestaltung und die strategische Ausrichtung der Praxis
- Umfassende Expansionsmöglichkeiten, insbesondere auch bei einer späteren Übertragung
- Ermöglichung fachübergreifender Behandlungskonzepte
- Synergien in den Bereichen Einkauf oder Marketing
- Öffnet die Tür für investorengetragene Konzepte
MVZ Gründung – mögliche Rechtsformen
Bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, die je nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Gründer variieren können. Die Wahl der richtigen Rechtsform hat sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb des MVZ.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Häufig gewählte Rechtsform für MVZs.
- Bietet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Erfordert ein Mindeststammkapital und die Eintragung ins Handelsregister.
- Vorteil: Klare Struktur und Haftungsbeschränkung.
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
- Zulässig nur für Freiberufler wie Ärzte und Psychotherapeuten.
- Partnerschaftsgesellschaften bieten den Vorteil der Begrenzung von persönlicher Haftung der Partner.
- Flexibilität in der internen Organisation.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
- Einfache und unkomplizierte Rechtsform.
- Keine Haftungsbeschränkung, die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
- Geeignet für kleinere MVZs mit wenigen Partnern.
- Eingetragene Genossenschaft (eG):
- Besonders geeignet für gemeinschaftliche Projekte.
- Förderung der Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb.
- Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt.
- Praktisch selten.
- Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
- Privaten Akteuren in der Regel nicht zugänglich
Jede Rechtsform bietet spezifische Vor- und Nachteile, die im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden sollten, um den langfristigen Erfolg des MVZ sicherzustellen. Insbesondere hat die Wahl der Rechtsform auch steuerliche Auswirkungen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem MVZ und einer Gemeinschaftspraxis?
Der Hauptunterschied zwischen einem MVZ und einer Gemeinschaftspraxis besteht in der Struktur der Organisation. Während eine Gemeinschaftspraxis aus Ärzten besteht, die bei der Patientenversorgung zusammenarbeitet, ist ein MVZ eine Organisation, die rechtlich mit einem bestimmten Auftrag und Ziel gegründet wurde. Ein MVZ wird durch Gesetze geregelt, die folgende Aspekte betreffen: medizinische Dienste, berufliche und technische Ausbildung, Verwaltungsabläufe, Finanzoperationen und Infrastrukturentwicklung.
Im Gegensatz dazu ist eine Gemeinschaftspraxis in der Regel im Besitz von einem oder mehreren Ärzten, die die Patientenversorgung übernehmen und nur eine begrenzte Verantwortung in der Organisation haben. Ein MVZ ist daher besser strukturiert und hat mehr Flexibilität in Bezug auf den Betrieb als eine Gemeinschaftspraxis.
Rechtliche Besonderheiten bei der Gründung eines MVZ
Die Gründung eines MVZ ist mit zahlreichen rechtlichen Anforderungen verbunden, die erfüllt werden müssen, damit die Organisation legal arbeiten kann. Der erste Schritt ist die Gründung einer juristischen Person, die entweder die Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung annehmen kann. Nach der Einrichtung der rechtlichen Struktur müssen alle relevanten Lizenzen und Bescheinigungen von den Behörden eingeholt werden, um legal arbeiten zu können. Dazu gehören die Einholung von Genehmigungen der örtlichen Gemeinden und Gesundheitseinrichtungen sowie die Vorlage von Dokumenten, die die Einhaltung der örtlichen Gesetze und Vorschriften belegen.
Darüber hinaus muss das MVZ mit den Anbietern Versicherungsverträge aushandeln, um den notwendigen Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden zu gewährleisten. Außerdem ist es unerlässlich, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden, um die Mitarbeitenden des MVZ zu schützen.
MVZ gründen: Die rechtlichen Aspekte im Überblick
- Gründung einer juristischen Person
- Erlangung der erforderlichen Lizenzen und Bescheinigungen von den zuständigen Behörden
- Einholung der erforderlichen Genehmigungen der örtlichen Gemeinden und Gesundheitseinrichtungen
- Bereitstellung von erforderlichen Dokumente und Nachweise, um die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften zu belegen
- Verhandlung von Versicherungsverträgen mit Anbietern
- Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter
Steuerliche Aspekte bei der Gründung eines MVZ
Die steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle bei der Planung und Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Dabei sind insbesondere die Gewerbesteuerpflicht und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten von Bedeutung.
MVZ, die als GmbH gegründet werden, unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Einzelpraxen oder freiberuflichen Gesellschaften, die in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Die Steuerlast hängt von der gewählten Rechtsform ab:
- GmbH: Gewerbesteuerpflichtig auf alle Einkünfte. Hier können jedoch Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
- GbR oder Partnerschaftsgesellschaft: In der Regel von der Gewerbesteuer befreit, wenn die freiberufliche Tätigkeit im Vordergrund steht.
Es empfiehlt sich, vor der Wahl der Rechtsform eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche steuerliche Auswirkungen und Optimierungsmöglichkeiten zu analysieren.
So unterstützt KWM Rechtsanwälte bei der MVZ Gründung
Bei KWM LAW sind wir darauf spezialisiert, Ihnen bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) umfassend zu helfen. Wir bieten Ihnen eine rechtliche Rundumbetreuung in allen Phasen der MVZ Gründung.
Unsere Unterstützung umfasst:
- Rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung:
- Prüfung und Erstellung aller notwendigen Verträge.
- Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr MVZ.
- Steuerliche und organisatorische Beratung:
- Unterstützung bei steuerlichen Fragestellungen.
- Beratung zur optimalen organisatorischen Struktur Ihres MVZ.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
- Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften eingehalten werden.
- Unterstützung bei der Zulassung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Unser Ziel ist es, Ihnen eine reibungslose und rechtskonforme Gründung Ihres MVZ zu ermöglichen, damit Sie sich voll und ganz auf die medizinische Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformularoder rufen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.