
Nahezu sämtliche Beteiligte der Arbeitswelt kommen regelmäßig mit ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Berührung. Dabei ist jedoch nur den wenigsten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits bewusst, dass die vertragsärztliche Attestierung der Arbeitsunfähigkeit, die zumeist entgeltfortzahlungsrechtliche Auswirkungen hat, strengen Vorgaben folgt, welche in der sog. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) normiert sind.


