Ärztliche Kooperationsformen
Ärztliche Kooperationsformen: Umfassende Beratung durch KWM LAW
Die Entwicklungen im Gesundheitsmarkt der letzten Jahre führen zu einer Veränderung der bestehenden Praxislandschaft. Stagnierende Honorareinnahmen bei steigenden Praxiskosten tragen ebenso dazu bei, wie die bestehende Chance, aufgrund sinnvoller, individuell abgestimmter Zusammenarbeit Synergien wirtschaftlich zu nutzen.
Das Themenfeld der ärztlichen Kooperationsformen ist komplex. KWM LAW berät Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und betreut Sie im gesamten rechtlichen Prozess.
Welche ärztlichen Kooperationsformen gibt es?
Die medizinische Zusammenarbeit kann viele Formen annehmen, je nach den besonderen Bedürfnissen der beteiligten Parteien. Ärztliche Kooperationen setzen oft ein enges Zusammenwirken zwischen den verbundenen Leistungserbringern voraus und können eine gute Möglichkeit sein, den Patienten eine bessere Versorgung zu bieten und gleichzeitig die Profitabilität zu verbessern. Doch wo Potenzial ist, gibt es auch Risiken: Um Konflikte zwischen den Leistungserbringern zu vermeiden, lohnt es sich, sich rechtlich umfassend beraten zu lassen – die richtige Kooperationsform und ausgewogene Regelungen können Konflikte und Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.
Ärztliche Kooperationsformen im Überblick
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft teilen Ärzte Räumlichkeiten, Geräte und Personal. Im Gegensatz zur Berufsausübungsgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis erfolgt die Berufsausübung der beteiligten Personen nicht gemeinsam.
BAG (Berufsausübungsgemeinschaft) / Gemeinschaftspraxis
Bei der Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis) üben mehrere Ärzte ihren Beruf gemeinsam aus. Es gibt also einen gemeinsamen Patientenstamm. Die Tätigkeit wird im Regelfall als Gesellschaft, meistens als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgeübt.
MVZ (medizinisches Versorgungszentrum)
Medizinisches Versorgungszentren sind eigenständige Leistungserbringer. Ursprünglich für die fachübergreifende Erbringung von ärztlichen Leistungen gedacht, gibt es heute eine Vielzahl von Situationen, in denen ein MVZ für die beteiligten Ärzte eine attraktive Gestaltung bietet. In dieser ärztlichwn Kooperationsform sind die Ärzte entweder selbstständig oder Angestellte des MVZ. Erfahren Sie hier mehr über die Gründung eines MVZ.
Praxisnetze
Ein Praxisnetz ist ein regionaler Zusammenschluss von Vertragsärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Es dient besonders der wohnortnahen und ambulanten medizinischen Versorgung.
Anstellung
Selbstständige Ärzte können Kollegen in ihrer Praxis anstellen und beschäftigen.
Jobsharing
Beim Jobsharing wird ein Vertragsarztsitz zwischen zwei Ärzten geteilt.
So kann Ihnen KWM LAW bei der Wahl und der Gestaltung ärztlicher Kooperationsformen helfen
Als Berater an Ihrer Seite entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Kooperationskonzepte, die mit den berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen. Wir wissen, was zulässig ist – und wann es sinnvoll ist. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Kniffe, die Trends und Besonderheiten der Kooperationsformen. Durch unsere bundesweite Tätigkeit haben wir viel Erfahrung mit allen Zulassungsausschüssen und den jeweiligen Besonderheiten.
Profitieren Sie von den Vorteilen mit KWM LAW
KWM LAW ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Leistungserbringer im medizinischen Bereich. Wir bieten unseren Mandantinnen und Mandanten Beratung durch unsere Vielzahl von Experten, die sich auf die unterschiedlichen und komplexen Themengebiete des Medizinrechts sowie ärztliche Kooperationsformen spezialisiert haben.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der ärztlichen Kooperationsformen umfassen Rechtsberatung und -vertretung, Vertragsverhandlungen und -gestaltung, Unterstützung beim Risikomanagement und Streitbeilegungen. Wir bieten Ihnen unter anderem auch Beratung zu medizinischen Regulierungs- und Compliance-Fragen und Datenschutz. Dank unserer umfassenden Kenntnisse der Medizinbranche können wir Ihnen helfen, die Komplexität eines jeden ärztlichen Kooperationsprojekts zu bewältigen. Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Sie bei der Gründung einer passenden ärztlichen Kooperationsform zu unterstützen, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ihre Vorteile mit KWM Law:
- Über 30 Jahre Erfahrung
- Erfahrene Anwälte mit Spezialisierung auf Medizinrecht
- Umfassende Kenntnisse im Bereich der ärztlichen Kooperationsformen
- Juristische Expertise vereint mit medizinrechtlichen Fachwissen
- Erfolgreiche Ergebnisse für alle Beteiligten
- Kompetente Beratung und Vertretung
Ihre Experten für maßgeschneiderte Rechtsberatung
KWM LAW bietet Ihnen spezialisierte Rechtsberatung rund um das Gesundheitswesen und die Medizinbranche. Mit unserer langjährigen Expertise stehen wir Ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Seite – zuverlässig und lösungsorientiert. Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Ihre Branche versteht.
Weitere Medizinrechtsthemen
„KWM LAW berät zuverlässig und lösungsorientiert auf höchstem Niveau zu allen Fragen, von der Regulatorik, über datenschutzrechtliche Fragen bis hin zu strategischen Planungen. Nur zu empfehlen.“
DR. CHRISTIAN KREY (COUNTRY MANAGER DACH BEI DIABELOOP SA)
„Bei meiner komplexen Praxisabgabe hat mich KWM LAW in jeder Hinsicht anwaltlich kompetent begleitet und unterstützt. Dabei hat das Team der Kanzlei stets neben den rechtlichen Eckpunkten auch die wirtschaftliche Ebene und die Verhandlungsführung im Fokus behalten.“
DR. DR. WOLFANG KATER, MKG-CHIRURG UND DYSGNATHIE-EXPERTE
DR. JÜRGEN OHLMEIER
DR. MARION MARSCHALL, FACHREDAKTEURIN
DR. MED. RAMY ZOUBI, MHBA FACHARZT FÜR RADIOLOGIE
FRANZ MAIER, CEO ACURA ZAHNÄRZTE GMBH
GEORG KIRSCHNER, A.S.I. WIRTSCHAFTSBERATUNG AG
KARLHEINZ SCHULER, GESCHÄFTSFÜHRER MVZ GELENK-KLINIK
MICHAEL STEINBACH, TEAM LIEBLINGS-ZAHNARZT GMBH
„KWM ist stets ein wertvoller Partner, wenn es um medizinrechtliche Themen geht. Besonders den unkomplizierten und direkten Kontakt zu den spezialisierten Fachanwälten schätzen wir sehr. Das ist gerade im Segment der digitalen Gesundheit und Telemedizin wichtig, weil dort viele Fragen noch nicht beantwortet sind.“
OLIVER NEUMANN, GESCHÄFTSFÜHRER CYBERCONCEPT GMBH & CYBERDOC GMBH
„Bei meiner Niederlassung und Praxisneugründung wurde ich in allen rechtlichen Fragestellungen – vom Neubau der Praxisräume über das Zulassungsverfahren bis hin zur Prüfung meiner Website – umfassend durch KWM LAW begleitet. Die beteiligten Anwälte haben sich stets kompetent und zielorientiert um alles Erforderliche gekümmert.“
PRIV.-DOZ. DR. MED. MICHAEL BÖHM, FACHARZT FÜR AUGENHEILKUNDE
PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER, ARZT UND UNTERNEHMER
„Die Kanzlei berät uns kompetent zu allen Fragen in der komplexen Schnittmenge zwischen klassischem Medizinrecht und immer wieder neu entstehenden Themen, welcher unser Arbeitsfeld, die Digitalisierung der Praxis, betreffen.“
STEFAN MÜHR, GESCHÄFTSFÜHRER ARZDENT GMBH