KWM Approbationsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Approbationsrecht. Egal, ob Sie
- Arzt
- Zahnarzt
- Tierarzt
- Apotheker
- Psychotherapeut
sind – wir helfen Ihnen.
Sie haben einen kleinen Autounfall verursacht – und plötzlich tritt die Bezirksregierung an Sie heran, um Ihre Approbation einzufrieren? Da können wir helfen.
Sie haben in Osteuropa Zahnmedizin studiert, aber in Deutschland glaubt man Ihnen nicht, dass Sie Kieferorthopädie und Prothetik beherrschen? Da können wir helfen.
Wenn der Entzug oder das Ruhen der Approbation oder sonstige Nachteile drohen, können wir aus unserer großen Erfahrung schöpfen. Dabei vertreten wir Sie vor den Approbationserteilungsbehörden (beispielsweise den Bezirksregierungen), aber auch vor den Verwaltungsgerichten. Hier ist eine kontinuierliche Auswertung und Mitgestaltung der Rechtsprechung besonders wichtig, was unsere Kanzlei aufgrund der konsequenten Spezialsierung leistet. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen Rechtsfragen zum Thema der vorläufigen Berufserlaubnis.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Approbationsrecht können aber auch bereits früher einsetzen: Wir helfen Ihnen kompetent, wenn Sie Ihre Approbation beantragt haben und es Probleme mit der Erteilung gibt. Dies gilt beispielsweise für vorbestrafte Antragsteller, bei denen die Erteilungsbehörden die Approbation nicht ohne Weiteres zusprechen.
Andererseits können wir Ihnen auch zur Seite stehen, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und diese – vor allem bei Nicht-EU-Staaten, sogenannten Drittstaaten – hier in Deutschland nicht anerkannt wird. Hier begleiten wir Sie anwaltlich durch den Anerkennungsprozess vor den Erteilungsbehörden und lassen die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung nötigenfalls gerichtlich für Sie feststellen.
Weitere Medizinrechtsthemen
„KWM LAW berät zuverlässig und lösungsorientiert auf höchstem Niveau zu allen Fragen, von der Regulatorik, über datenschutzrechtliche Fragen bis hin zu strategischen Planungen. Nur zu empfehlen.“
DR. CHRISTIAN KREY (COUNTRY MANAGER DACH BEI DIABELOOP SA)
„Bei meiner komplexen Praxisabgabe hat mich KWM LAW in jeder Hinsicht anwaltlich kompetent begleitet und unterstützt. Dabei hat das Team der Kanzlei stets neben den rechtlichen Eckpunkten auch die wirtschaftliche Ebene und die Verhandlungsführung im Fokus behalten.“
DR. DR. WOLFANG KATER, MKG-CHIRURG UND DYSGNATHIE-EXPERTE
DR. JÜRGEN OHLMEIER
DR. MARION MARSCHALL, FACHREDAKTEURIN
DR. MED. RAMY ZOUBI, MHBA FACHARZT FÜR RADIOLOGIE
FRANZ MAIER, CEO ACURA ZAHNÄRZTE GMBH
GEORG KIRSCHNER, A.S.I. WIRTSCHAFTSBERATUNG AG
KARLHEINZ SCHULER, GESCHÄFTSFÜHRER MVZ GELENK-KLINIK
MICHAEL STEINBACH, TEAM LIEBLINGS-ZAHNARZT GMBH
„KWM ist stets ein wertvoller Partner, wenn es um medizinrechtliche Themen geht. Besonders den unkomplizierten und direkten Kontakt zu den spezialisierten Fachanwälten schätzen wir sehr. Das ist gerade im Segment der digitalen Gesundheit und Telemedizin wichtig, weil dort viele Fragen noch nicht beantwortet sind.“
OLIVER NEUMANN, GESCHÄFTSFÜHRER CYBERCONCEPT GMBH & CYBERDOC GMBH
„Bei meiner Niederlassung und Praxisneugründung wurde ich in allen rechtlichen Fragestellungen – vom Neubau der Praxisräume über das Zulassungsverfahren bis hin zur Prüfung meiner Website – umfassend durch KWM LAW begleitet. Die beteiligten Anwälte haben sich stets kompetent und zielorientiert um alles Erforderliche gekümmert.“
PRIV.-DOZ. DR. MED. MICHAEL BÖHM, FACHARZT FÜR AUGENHEILKUNDE
PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER, ARZT UND UNTERNEHMER
„Die Kanzlei berät uns kompetent zu allen Fragen in der komplexen Schnittmenge zwischen klassischem Medizinrecht und immer wieder neu entstehenden Themen, welcher unser Arbeitsfeld, die Digitalisierung der Praxis, betreffen.“
STEFAN MÜHR, GESCHÄFTSFÜHRER ARZDENT GMBH