KWM THEMEN

Verkaufen Sie an den Investor – oder an sich selbst

Das (zahn)ärztliche Honorar ist die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Existenz, diSpielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Praxis oder sonstige Dienstleistung im Gesundheitswesen umzustrukturieren, zu verkaufen oder jedenfalls erste Entscheidungen zur Nachfolge zu treffen?

Dann ist dies der richtige Zeitpunkt, sich passende Experten an die Seite zu holen. KWM LAW zeichnet nicht nur umfassende Branchenkenntnis und Vernetzung aus, sondern verbindet auch fachliche Expertise mit langjähriger Erfahrung im M&A-Bereich.

Aufgrund unserer jahrelangen Spezialisierung auf das ambulante Gesundheitswesen sind wir in der Lage, Ihr Vorhaben rechtssicher vorzubereiten, zu prüfen und umzusetzen. Wir identifizieren und beurteilen die sektorspezifischen Problemstellungen im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung und führen sie mitsamt einer entsprechenden Vertragsgestaltung einer sachgerechten und vor allem pragmatischen Lösung zu. Dabei verfügen wir nicht nur über ein umfassendes Netzwerk an anderen Leistungserbringern, sondern auch und insbesondere über die entsprechenden Kontakte zu strategischen Investoren oder Finanzinvestoren, für die der ambulante deutsche Gesundheitsmarkt anhaltend attraktiv bleibt.

Im Rahmen von Umstrukturierungen zeigen wir Ihnen außerdem Möglichkeiten auf, Ihre Praxis zukunftssicher zu strukturieren und dabei diverse Steuer- und sonstige Vorteile – etwa durch die Überführung der Praxis an eine eigene GmbH – zu nutzen.e es zu jedem Zeitpunkt abzusichern gilt. Im Rahmen der im GKV-Bereich vorgenommenen Gesamtvergütung ist schon im Ausgangspunkt bei der Zuteilung der Regelleistungsvolumina darauf zu achten, dass eine auf Ihren Einzelfall abgestellte und vor allem angemessene Zuteilung erfolgt. Drohen außerdem Regresse seitens der Prüfungsgremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen), kann dies zu existenziellen Rechtsfolgen führen, da KVen und KZVen regelmäßig Beträge für bis zu vier Jahre auf einmal zurückfordern können. In diesem Zusammenhang gehört sowohl die anwaltliche Beratung zu Beginn Ihrer (zahn)ärztlichen Tätigkeit als auch Ihre anwaltliche Vertretung vor den vertrags(zahn)ärztlichen Prüfgremien zu unserem Tagesgeschäft. Aber nicht nur im vertrags(zahn)ärztlichen Bereich, sondern auch in Bezug auf das gesamte, Ihnen aus der (zahn)ärztlichen Tätigkeit zustehende Honorar übernehmen wir gerne das Vertragsmanagement und sorgen dafür, dass Sie planbar und rechtssicher das von Ihnen erwirtschaftete Honorar erhalten. Sie können dabei auf die langjähre Erfahrung unserer Anwälte vertrauen, die für Sie sämtliche Vorgaben der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie die teils divergierende Rechtsprechung im Auge behalten.

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