Sichern Sie Ihr Honorar
Das (zahn)ärztliche Honorar ist die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Existenz, die es zu jedem Zeitpunkt abzusichern gilt. Im Rahmen der im GKV-Bereich vorgenommenen Gesamtvergütung ist schon im Ausgangspunkt bei der Zuteilung der Regelleistungsvolumina darauf zu achten, dass eine auf Ihren Einzelfall abgestellte und vor allem angemessene Zuteilung erfolgt. Drohen außerdem Regresse seitens der Prüfungsgremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen), kann dies zu existenziellen Rechtsfolgen führen, da KVen und KZVen regelmäßig Beträge für bis zu vier Jahre auf einmal zurückfordern können. In diesem Zusammenhang gehört sowohl die anwaltliche Beratung zu Beginn Ihrer (zahn)ärztlichen Tätigkeit als auch Ihre anwaltliche Vertretung vor den vertrags(zahn)ärztlichen Prüfgremien zu unserem Tagesgeschäft. Aber nicht nur im vertrags(zahn)ärztlichen Bereich, sondern auch in Bezug auf das gesamte, Ihnen aus der (zahn)ärztlichen Tätigkeit zustehende Honorar übernehmen wir gerne das Vertragsmanagement und sorgen dafür, dass Sie planbar und rechtssicher das von Ihnen erwirtschaftete Honorar erhalten. Sie können dabei auf die langjähre Erfahrung unserer Anwälte vertrauen, die für Sie sämtliche Vorgaben der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie die teils divergierende Rechtsprechung im Auge behalten.
„KWM LAW berät zuverlässig und lösungsorientiert auf höchstem Niveau zu allen Fragen, von der Regulatorik, über datenschutzrechtliche Fragen bis hin zu strategischen Planungen. Nur zu empfehlen.“
DR. CHRISTIAN KREY (COUNTRY MANAGER DACH BEI DIABELOOP SA)
„Bei meiner komplexen Praxisabgabe hat mich KWM LAW in jeder Hinsicht anwaltlich kompetent begleitet und unterstützt. Dabei hat das Team der Kanzlei stets neben den rechtlichen Eckpunkten auch die wirtschaftliche Ebene und die Verhandlungsführung im Fokus behalten.“
DR. DR. WOLFANG KATER, MKG-CHIRURG UND DYSGNATHIE-EXPERTE
DR. JÜRGEN OHLMEIER
DR. MARION MARSCHALL, FACHREDAKTEURIN
DR. MED. RAMY ZOUBI, MHBA FACHARZT FÜR RADIOLOGIE
FRANZ MAIER, CEO ACURA ZAHNÄRZTE GMBH
GEORG KIRSCHNER, A.S.I. WIRTSCHAFTSBERATUNG AG
KARLHEINZ SCHULER, GESCHÄFTSFÜHRER MVZ GELENK-KLINIK
MICHAEL STEINBACH, TEAM LIEBLINGS-ZAHNARZT GMBH
„KWM ist stets ein wertvoller Partner, wenn es um medizinrechtliche Themen geht. Besonders den unkomplizierten und direkten Kontakt zu den spezialisierten Fachanwälten schätzen wir sehr. Das ist gerade im Segment der digitalen Gesundheit und Telemedizin wichtig, weil dort viele Fragen noch nicht beantwortet sind.“
OLIVER NEUMANN, GESCHÄFTSFÜHRER CYBERCONCEPT GMBH & CYBERDOC GMBH
„Bei meiner Niederlassung und Praxisneugründung wurde ich in allen rechtlichen Fragestellungen – vom Neubau der Praxisräume über das Zulassungsverfahren bis hin zur Prüfung meiner Website – umfassend durch KWM LAW begleitet. Die beteiligten Anwälte haben sich stets kompetent und zielorientiert um alles Erforderliche gekümmert.“
PRIV.-DOZ. DR. MED. MICHAEL BÖHM, FACHARZT FÜR AUGENHEILKUNDE
PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER, ARZT UND UNTERNEHMER
„Die Kanzlei berät uns kompetent zu allen Fragen in der komplexen Schnittmenge zwischen klassischem Medizinrecht und immer wieder neu entstehenden Themen, welcher unser Arbeitsfeld, die Digitalisierung der Praxis, betreffen.“
STEFAN MÜHR, GESCHÄFTSFÜHRER ARZDENT GMBH