KWM Beiträge

Hier finden Sie die Beiträge von Josefine Reuter

Werben mit Vorher-/Nachher-Bildern – darf man das?

Für Ärzte und Patienten scheint der Fall klar: Warum nicht? Gerade plastische Chirurgen möchten ihr Können zeigen, während Patienten sich einen Eindruck möglicher Ergebnisse verschaffen wollen. Schönheit ist subjektiv – darum spielt der Vergleich eine zentrale Rolle. Ästhetisches Interesse trifft hier rechtliche Grenzen. Heilmittelwerbegesetz als Hürde Aus juristischer Sicht jedoch

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