KWM Market Access
Wir kennen die strategischen Ansätze, die Ihnen den Einstieg in die Gesundheitswirtschaft ermöglichen.
Der Trend zur Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) hält nach wie vor an. Die wirtschaftlichen Inhaber solcher MVZ können, müssen aber keine Ärzte und Zahnärzte sein. Das deutsche Gesundheitsrecht ist mittlerweile darauf ausgerichtet, dass auch investorengetragene MVZ-Strukturen etabliert werden können. Wir kennen die strategischen Ansätze, die Ihnen den Einstieg in die Gesundheitswirtschaft ermöglichen.
Unabdingbare Voraussetzung für die Gründung von MVZ ist dabei, dass Sie eine Eintrittskarte vorweisen können, die Ihnen den Zutritt zum Gesundheitsmarkt verschafft. Bei dieser Eintrittskarte handelt es sich um den Gründerstatus, der Sie dazu berechtigt, MVZ zu errichten. Ohne den Gründerstatus werden die als Gatekeeper zum Gesundheitsmarkt fungierenden Zulassungsausschüsse Ihnen keine Genehmigung zum Betrieb von MVZ erteilen.
Über den Gründerstatus verfügen zum einen vertrags(zahn)arztrechtlich zugelassene Ärzte und Zahnärzte als originäre Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sind Sie Arzt oder Zahnarzt, können Sie daher kraft Ihrer Zulassung Ihre eigene Praxis als MVZ führen und sogar mehrgliedrige Praxisnetze an den Markt bringen (MVZ-Gründung).
Sofern Sie nicht als Vertrags(zahn)arzt zugelassen sind, ist Ihnen der beschriebene Weg zur Teilnahme an der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten versperrt. Sie benötigen daher ein Vehikel, das Ihnen diesen Pfad ebnet. Sie müssen hierzu anderweitig Zugriff auf einen Gründerstatus erlangen. Die bislang am Markt vertretenen Private-Equity-Gesellschaften haben hierzu entweder ein zugelassenes Krankenhaus (sogenanntes Plankrankenhaus) oder einen Anbieter von Dialyseleistungen erworben. Da solche Einrichtungen genau wie Vertrags(zahn)ärzte den Gründerstatus innehaben, können die Investoren sie nach dem Erwerb nutzen, um auf der Grundlage dieses Gründerstatus den Markt zu erobern.
Unsere Kanzlei betreut Investorengesellschaften aus dem In- und Ausland sowohl bei der Überwindung der regulatorischen Voraussetzungen und dem Zutritt auf den Markt als auch im Zuge der Gründung und Zulassung von MVZ (Buy and Build). Unabhängig davon, ob Sie noch mit dem Gedanken spielen, ob und wie Sie sich in der Gesundheitswirtschaft einbringen können, oder Sie bereits den Gründerstatus erworben haben und eine aktive Wettbewerberstellung am Markt eingenommen haben: Wir beraten Sie gerne strategisch und pragmatisch zu allen aufkommenden juristischen Fragen.
Weitere Medizinrechtsthemen
„KWM LAW berät zuverlässig und lösungsorientiert auf höchstem Niveau zu allen Fragen, von der Regulatorik, über datenschutzrechtliche Fragen bis hin zu strategischen Planungen. Nur zu empfehlen.“
DR. CHRISTIAN KREY (COUNTRY MANAGER DACH BEI DIABELOOP SA)
„Bei meiner komplexen Praxisabgabe hat mich KWM LAW in jeder Hinsicht anwaltlich kompetent begleitet und unterstützt. Dabei hat das Team der Kanzlei stets neben den rechtlichen Eckpunkten auch die wirtschaftliche Ebene und die Verhandlungsführung im Fokus behalten.“
DR. DR. WOLFANG KATER, MKG-CHIRURG UND DYSGNATHIE-EXPERTE
DR. JÜRGEN OHLMEIER
DR. MARION MARSCHALL, FACHREDAKTEURIN
DR. MED. RAMY ZOUBI, MHBA FACHARZT FÜR RADIOLOGIE
FRANZ MAIER, CEO ACURA ZAHNÄRZTE GMBH
GEORG KIRSCHNER, A.S.I. WIRTSCHAFTSBERATUNG AG
KARLHEINZ SCHULER, GESCHÄFTSFÜHRER MVZ GELENK-KLINIK
MICHAEL STEINBACH, TEAM LIEBLINGS-ZAHNARZT GMBH
„KWM ist stets ein wertvoller Partner, wenn es um medizinrechtliche Themen geht. Besonders den unkomplizierten und direkten Kontakt zu den spezialisierten Fachanwälten schätzen wir sehr. Das ist gerade im Segment der digitalen Gesundheit und Telemedizin wichtig, weil dort viele Fragen noch nicht beantwortet sind.“
OLIVER NEUMANN, GESCHÄFTSFÜHRER CYBERCONCEPT GMBH & CYBERDOC GMBH
„Bei meiner Niederlassung und Praxisneugründung wurde ich in allen rechtlichen Fragestellungen – vom Neubau der Praxisräume über das Zulassungsverfahren bis hin zur Prüfung meiner Website – umfassend durch KWM LAW begleitet. Die beteiligten Anwälte haben sich stets kompetent und zielorientiert um alles Erforderliche gekümmert.“
PRIV.-DOZ. DR. MED. MICHAEL BÖHM, FACHARZT FÜR AUGENHEILKUNDE
PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER, ARZT UND UNTERNEHMER
„Die Kanzlei berät uns kompetent zu allen Fragen in der komplexen Schnittmenge zwischen klassischem Medizinrecht und immer wieder neu entstehenden Themen, welcher unser Arbeitsfeld, die Digitalisierung der Praxis, betreffen.“
STEFAN MÜHR, GESCHÄFTSFÜHRER ARZDENT GMBH