Medizinische Versorgungszentren – kurz: MVZ – sind seit ihrer Einführung im Jahr 2003 aus der ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken. Sie bieten neben der ursprünglich vom Gesetzgeber angedachten Verzahnung unterschiedlicher ärztlicher Disziplinen durch die fortlaufende Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenvorgaben inzwischen nicht nur Ärzten, sondern auch Zahnärzten einen zukunftsweisenden Gestaltungsrahmen, um sich langfristig und wirtschaftlich erfolgreich aufzustellen.
MVZ-Strukturen eröffnen eine große Gestaltungsvielfalt. Neben der Möglichkeit, jenseits aller zahlenmäßigen Beschränkungen des jeweiligen Bundesmantelvertrages beliebig viele ärztliche oder zahnärztliche Angestellte zu beschäftigen, lassen sich in MVZ-Strukturen auch zahlreiche gesellschaftsvertragliche Konstellationen umsetzen, die in einer klassischen Berufsausübungsgemeinschaft so nicht umsetzbar wären.
Neben der Möglichkeit einer als Alleingesellschafter geführten GmbH bietet das MVZ unter anderem die Option, sich in diesem selbst als Gesellschafter anstellen zu lassen und so eine langfristige Anbindung der jeweiligen Zulassungen mit einem hohen Maß an arbeitszeitlicher Flexibilität zu kombinieren. Gleichzeitig lassen sich auch bislang angestellte Ärzte ohne größeren Aufwand oder regulatorische Unsicherheiten zu Gesellschaftern machen, was diverse strategische Perspektiven eröffnet und die Einbindung des ärztlichen Nachwuchses erleichtert.
Daneben bietet das MVZ auch die Möglichkeit strategischer Expansion, indem sich unter dem Dach einer oder mehrerer Trägergesellschaften neue Standorte und damit neue Versorgungsmöglichkeiten erschließen lassen.
Durch die Möglichkeit der Einbindung investorengetragener Konzepte eröffnet das MVZ nicht zuletzt auch die Tür zu diesem sich neu entwickelnden Standbein der ambulanten Versorgung und unterstreicht damit erneut die Flexibilität sowie Bandbreite an Möglichkeiten, zu denen wir Sie gerne individuell beraten und gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept entwickeln und begleiten.