Für Ärzte und Patienten scheint der Fall klar: Warum nicht? Gerade plastische Chirurgen möchten ihr Können zeigen, während Patienten sich einen Eindruck möglicher Ergebnisse verschaffen wollen. Schönheit ist subjektiv – darum spielt der Vergleich eine zentrale Rolle. Ästhetisches Interesse trifft hier rechtliche Grenzen.
Heilmittelwerbegesetz als Hürde
Aus juristischer Sicht jedoch ist die Veröffentlichung solcher Vorher-/Nachher-Bilder problematisch. Laut § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) Heilmittelwerbegesetz ist Werbung mit vergleichender Darstellung des Körperzustands vor und nach nicht medizinisch notwendigen Eingriffen unzulässig.
Was zählt als „operativer plastisch-chirurgischer Eingriff“?
Die Auslegung des Begriffs ist umstritten. Nach aktueller Rechtsprechung zählen auch minimalinvasive Eingriffe wie Botox oder Hyaluron-Unterspritzungen dazu – obwohl sie technisch gesehen nicht operativ sind.
Entscheidend: Sichtbarkeit der medizinischen Indikation
Nach einem Urteil des OLG München (vom 09.02.2023 – 29 U 7850/21) reicht eine tatsächliche medizinische Indikation allein nicht aus. Maßgeblich ist, ob der Durchschnittsverbraucher anhand der Bilder die medizinische Notwendigkeit erkennt – was selbst das Gericht als fragwürdig einstuft.
Begleittexte helfen – aber nicht zuverlässig
Eine Erläuterung der medizinischen Indikation im Bildtext könnte helfen, doch laut OLG München werden solche Texte oft ignoriert – insbesondere wenn sie nicht auf Deutsch sind.
Was bedeutet „vergleichende Darstellung“ konkret?
Auch hier gibt es Unsicherheit: Sind getrennt gepostete Bilder zulässig? Gilt das Verbot auch für Videos? Die Rechtsprechung interpretiert dies streng – im Zweifel gilt: Nein, das ist ebenfalls unzulässig.
Fazit: Vorsicht bei Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern
Auch wenn solche Bildvergleiche in der Branche üblich sind, sollten Ärzte vorsichtig sein. Abmahnungen und Vertragsstrafen drohen – insbesondere durch die Wettbewerbszentrale. Bei Unsicherheiten ist fachlicher Rat dringend zu empfehlen.