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Niederlassungsmöglichkeiten – auch in Großstädten

Ein Beitrag von Dr. Tobias List und Dr. Ralf Großbölting.

Das Beispiel Berlin macht es deutlich: Auch in größeren Städten sind Neu-Niederlassungen durchaus möglich, dies sogar im fachärztlichen Bereich.

Ärztliche Niederlassungen in Metropolstädten: Wann gelten Zulassungssperren?

So gelten zwar für den Zulassungsbezirk Berlin – wie in den meisten städtischen Zulassungsbezirken in Deutschland – für die überwiegende Anzahl von Fachgruppen Zulassungssperren, mit der Folge, dass der Weg in die Niederlassung regelmäßig nur über den Kauf einer bestehenden Praxis, dies auch nur im Rahmen des sog. Nachbesetzungsverfahrens, möglich ist. Ein Planungsbereich gilt für die Fachgruppe als gesperrt, wenn ein Versorgungsgrad von 110% festgestellt wird. Jede KV erstellt insoweit einen regionalen Bedarfsplan, in dem die Versorgungsgrade ausgewiesen werden.

Gestaltungsmöglichkeiten für bestehende Praxen bei Entsperrung

Aktuell hat allerdings der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen in Berlin mit Beschluss vom 30.05.2023 für einzelne Fachgruppen den Planungsbereich „entsperrt“. Augenärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben aktuell die Möglichkeit, eine „freie“ Zulassung zu bekommen. Bevorzugt werden allerdings Niederlassungswillige, die in bestimmten Berliner Bezirken tätig werden wollen.
Auf die freien Zulassungen muss man sich – fristgemäß – bewerben. Die Ausschreibung der KV Berlin läuft vom 15. Juni bis 27.Juli 2023.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und den Folgen von Entsperrungen im Allgemeinen (freie Übertragbarkeit von Zulassungen in den Fachgebieten ohne ein Nachbesetzungsverfahren) und daraus im Speziellen resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten für Bestandspraxen mit Bedarf an vertragsärztlichen Zulassungen (Bildung von Job-Sharing-Konstellationen) erhalten Sie bei uns, zögern Sie nicht, und rufen uns bei Bedarf an.

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