
Vom Bundesrat geforderte regulatorische Beschränkungen betreffend investorengetragene MVZ (iMVZ) teilweise verfassungswidrig?
Über den Umgang der mittlerweile als „iMVZ“ bekannten investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren wird insbesondere in Bezug auf (nicht) erforderliche regulatorische Anpassungen heftig diskutiert. So verwundert es nicht, dass iMVZ und deren angebliche Auswirkungen auf die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung bereits mehrfach Gegenstand rechtlicher Gutachten waren.
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Bewerbung auf eine volle Zulassung trotz bestehender Teilzulassung?
(Zahn)Ärzt:innen bzw. Psychotherpeut:innen können an der vertrags(zahn)ärztlichen bzw. -psychotherapeutischen Versorgung maximal im Umfang einer vollen Zulassung teilnehmen. Das ist bekannt. Neben einer vollen Zulassung ist also kein Raum mehr für eine weitere Zulassung bzw. Teilzulassung (vgl. z.B. SG München, Urt. v. 15.03.2022, Az. S 38 KA 12/21).
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Praxisvertretung aus arbeitsrechtlicher Sicht: Angestellt oder selbstständig?
Im Falle einer Praxisvertretung stellen sich neben den typischen vertrags(zahn)ärztlichen Fragen vertrags- und arbeitsrechtliche Fragen. Eine Zusammenfassung.
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