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Sichern Sie Ihr Honorar

Das (zahn)ärztliche Honorar ist die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Existenz, die es zu jedem Zeitpunkt abzusichern gilt. Im Rahmen der im GKV-Bereich vorgenommenen Gesamtvergütung ist schon im Ausgangspunkt bei der Zuteilung der Regelleistungsvolumina darauf zu achten, dass eine auf Ihren Einzelfall abgestellte und vor allem angemessene Zuteilung erfolgt. Drohen außerdem Regresse seitens der Prüfungsgremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen), kann dies zu existenziellen Rechtsfolgen führen, da KVen und KZVen regelmäßig Beträge für bis zu vier Jahre auf einmal zurückfordern können. In diesem Zusammenhang gehört sowohl die anwaltliche Beratung zu Beginn Ihrer (zahn)ärztlichen Tätigkeit als auch Ihre anwaltliche Vertretung vor den vertrags(zahn)ärztlichen Prüfgremien zu unserem Tagesgeschäft. Aber nicht nur im vertrags(zahn)ärztlichen Bereich, sondern auch in Bezug auf das gesamte, Ihnen aus der (zahn)ärztlichen Tätigkeit zustehende Honorar übernehmen wir gerne das Vertragsmanagement und sorgen dafür, dass Sie planbar und rechtssicher das von Ihnen erwirtschaftete Honorar erhalten. Sie können dabei auf die langjähre Erfahrung unserer Anwälte vertrauen, die für Sie sämtliche Vorgaben der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie die teils divergierende Rechtsprechung im Auge behalten.

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