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Hier finden Sie die Beiträge von Herrn Prof. Dr. Christoff Jenschke, LL.M.

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Keine institutionelle Nennung von Berufsausübungsgemeinschaften im Rahmen der ASV nach § 116b SGB V

In einem aktuellen Urteil hat das BSG entschieden, dass Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) bei Benennung der Teammitglieder nicht institutionell benannt werden können.

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