Investoren: Transaktionen

KWM Transaktionen

Wir stehen unseren Mandanten in jedweder Hinsicht zur Seite, und zwar unabhängig davon, in welchem Stadium sich eine geplante Praxisübernahme befindet.

Der Erwerb von Arzt- und Zahnarztpraxen durch Private-Equity-Unternehmen gehört zum Kerngeschäft unserer Kanzlei. Wir vertreten in dieser Hinsicht einerseits Praxisinhaber, die ihre Praxis an einen kompetenten und finanzstarken Vertragspartner veräußern möchten. Andererseits beraten und begleiten wir regelmäßig Investorengesellschaften im Zuge des Erwerbs von Praxen zur Umsetzung ihrer individuellen Buy-and-Build-Strategie (Buy and Build).

Wir stehen unseren Mandanten in jedweder Hinsicht zur Seite, und zwar unabhängig davon, in welchem Stadium sich eine geplante Praxisübernahme befindet: Von der Herstellung vielversprechender Kontakte über den Abschluss von Verschwiegenheitserklärungen (NDA), Vorverträgen, Term Sheets oder Letters of Intent sowie die Führung konstruktiver Verhandlungen im Interesse unserer Mandanten sowie die Erstellung der erforderlichen Transaktionsverträge bis hin zum Signing können Sie sich auf unsere Expertise verlassen.

Dies beinhaltet selbstverständlich auf Wunsch ebenfalls eine Risikobewertung im Rahmen einer detaillierten und kritischen juristischen Prüfung (Due Diligence) des Targets. Auch im Anschluss an das Signing sorgen wir dafür, dass die erforderlichen Anträge ordnungsgemäß und fristgerecht bei den zuständigen Zulassungsgremien gestellt werden, damit das Closing erfolgen und die Übernahme der Praxis zum angestrebten Termin realisiert werden kann.

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