Ein Beitrag von Dr. Tobias List und Dr. Ralf Großbölting.
Während auf Bundesebene im Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiter an ersten Gesetzesentwürfen gefeilt wird, preschen die Länder mit einem eigenen Regulierungsvorschlag vor.
Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben auf ihrer Konferenz am 27. März 2023 beschlossen, die in einem Eckpunktepapier zusammengefassten Reformvorschläge in den Bundesrat einzubringen. Federführend ist das Land Bayern.
Nach uns vorliegenden Informationen fordern die Länder – wie schon der Bundesgesundheitsminister – weitreichende Verschärfungen für die Gründung und den Betrieb von MVZ, jedenfalls dann, wenn sie von Krankenhäusern gegründet und betrieben werden.
Die wesentlichen Punkte der Vorstellungen der Bundesländer zusammengefasst:
- Räumliche Größenordnung bei der Gründung von MVZ auf einen bestimmten Radius vom Trägerkrankenhaus aus begrenzt.
- Versorgungsspezifische Einschränkungen unter Beachtung regionaler Versorgungsanteile der zu gründen beabsichtigten MVZ (analog zum vertragszahnärztlichen Bereich, vgl. § 95 Abs.1b SGB V).
- Wegfall der Möglichkeit des Verzichts zugunsten der Anstellung im MVZ (§ 103 Abs. 4a SGB V).
- Wegfall der Möglichkeit für MVZ-Träger, sich ohne die Benennung eines konkreten Nachfolger-Arztes auf eine ausgeschriebene Arztstelle zu bewerben (§ 103 Abs. 4 SGB V).
- Einführung eines MVZ-Registers, das die MVZ-Inhaberstrukturen offenlegt.
Obgleich die beschlossenen Eckpunkte der Länder zunächst „nur“ Eckpunkte bleiben und die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und nicht bei den Ländern liegt, sind die Forderungen der Länder - neben der Stellungnahme der Bundesärztekammer – eine weitere „laute“ Stimme für durchgreifende Einschränkungen von MVZ und von daher ernst zu nehmen. Abzuwarten gilt es, wie sich der Bund, vornehmlich das BMG, und sodann die Gremien (Gesundheitsausschuss, Bundestag) hierzu positionieren wird.
Gerne stehen wir Ihnen auch in Bezug auf die aktuellen politischen Diskussionen rund um MVZ zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an und diskutieren Sie mit uns die Chancen und Risiken neuer gesetzlicher Regelungen für Sie und Ihre ärztliche Tätigkeit.
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